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Lernfahrt begleiten: die Checkliste für Begleitpersonen.

Das Wichtigste für Eltern, Verwandte und andere Begleitpersonen bei privaten Lernfahrten der Kategorie B in der Schweiz – kompakt, verständlich und mit offiziellen Quellen.

Stand: 1. September 2026 · Bei kantonalen Besonderheiten gilt die Auskunft des zuständigen Strassenverkehrsamts.

Wer darf eine Lernfahrt begleiten?

Für Lernfahrten mit Personenwagen muss die Begleitperson mindestens 23 Jahre alt sein, seit mindestens drei Jahren den entsprechenden Führerausweis besitzen und darf diesen nicht mehr auf Probe haben. Die Begleitperson trägt Mitverantwortung dafür, dass die Lernfahrt gefahrlos durchgeführt wird und die Verkehrsvorschriften eingehalten werden.

Was muss am Fahrzeug beachtet werden?

Während der Lernfahrt muss hinten gut sichtbar eine blaue Tafel mit weissem «L» angebracht sein. Sie ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet. Bei Lern- und Prüfungsfahrten mit Motorwagen sitzt die Begleitperson grundsätzlich neben der lernenden Person; ausgenommen sind insbesondere Übungsplätze sowie Situationen beim Rückwärtsfahren oder Parkieren. Nach geltendem Recht muss die Begleitperson die Handbremse leicht erreichen können.

Wichtig: Prüfe bei modernen Fahrzeugen mit elektronischer Feststellbremse im Zweifel vorab beim zuständigen Strassenverkehrsamt, ob das konkrete Fahrzeug die Anforderungen erfüllt.

Wo darf geübt werden?

Verkehrsreiche Strassen sollen erst befahren werden, wenn die lernende Person genügend ausgebildet ist. Autobahnen und Autostrassen dürfen erst befahren werden, wenn Prüfungsreife besteht. Übungen wie Anfahren am Hang, Wenden oder Rückwärtsfahren sind auf verkehrsreichen Strassen untersagt und in Wohngebieten möglichst zu vermeiden.

So wird die private Lernfahrt sinnvoll

Rechtliche Mindestanforderungen machen noch keine gute Übungsfahrt. Legt vor dem Start ein klares Ziel fest – etwa Blicktechnik, Einspuren, Kreisverkehr oder ruhiges Anfahren. Beginnt in einer Umgebung, die zum aktuellen Können passt, und steigert die Schwierigkeit schrittweise. Hinweise sollten möglichst früh, kurz und eindeutig kommen. Nach der Fahrt helfen zwei oder drei konkrete Beobachtungen mehr als eine lange Fehlerliste.

Praktische Routine

  1. Vorher: Route und 1–2 Lernziele festlegen.
  2. Währenddessen: ruhig begleiten und nicht mit unnötigen Kommentaren überladen.
  3. Nachher: festhalten, was gut lief und was beim nächsten Mal geübt wird.
  4. Regelmässig: Fahrpraxis über unterschiedliche Strecken, Tageszeiten und Situationen sammeln – immer passend zum Ausbildungsstand.

Lernphase für unter 20-Jährige

Wer den Lernfahrausweis für Personenwagen vor dem 20. Geburtstag erwirbt, muss grundsätzlich eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Der Lernfahrausweis kann deshalb bereits ab 17 Jahren erteilt werden. Das ASTRA bestätigte 2026 nach einer Evaluation, dass diese Regelung beibehalten wird.

Häufige Fragen

Darf eine 22-jährige Person begleiten?

Nein. Für die private Begleitung einer Lernfahrt mit einem Personenwagen muss die Begleitperson das 23. Altersjahr vollendet haben.

Darf jemand mit Führerausweis auf Probe begleiten?

Nein. Die Begleitperson darf den entsprechenden Führerausweis nicht mehr auf Probe besitzen.

Darf man mit dem Lernfahrausweis auf die Autobahn?

Ja, aber erst wenn die lernende Person prüfungsreif ist.

Muss das L-Schild immer am Auto bleiben?

Nein. Es muss während der Lernfahrt hinten gut sichtbar angebracht und entfernt werden, wenn keine Lernfahrt stattfindet.

Lernfahrten nicht nur machen. Fortschritt festhalten.

BlueL hilft Fahrschülerinnen und Fahrschülern in der Schweiz, Lernfahrten aufzuzeichnen, Fortschritt im Blick zu behalten, Notizen zu sammeln und sich auf die praktische Fahrprüfung vorzubereiten.

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Quellen und rechtlicher Hinweis

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